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Alles, was du über das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) wissen musst

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion und Teilhabe in Deutschland. Es zielt darauf ab, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen und Barrieren in der digitalen wie auch physischen Welt abzubauen. Das betrifft u.a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen. In diesem Blogartikel werfen wir einen Blick auf die wesentlichen Inhalte des Gesetzes, seine Bedeutung für Unternehmen und wie man die Anforderungen erfolgreich umsetzen kann.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 22. Juli 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde, markiert einen Meilenstein im Bereich der Barrierefreiheit und Teilhabe in Deutschland. Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Es setzt damit eine wichtige EU-Richtlinie um, die darauf abzielt, die Barrierefreiheit europaweit zu verbessern und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen stärker in den Fokus zu rücken.

Das Gesetz sieht umfassende Regelungen vor, um die Zugänglichkeit in verschiedenen Bereichen zu verbessern. Es umfasst sowohl physische als auch digitale Barrieren. Das sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Barrierefreie Produkte: Unternehmen, die Produkte wie elektronische Geräte, Bankautomaten, Selbstbedienungsterminals und andere technische Produkte anbieten, müssen diese so gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Besonders Geräte wie Smartphones, Tablets und Laptops müssen so entwickelt werden, dass sie für alle Benutzergruppen zugänglich sind.
  2. Barrierefreie Dienstleistungen: Dienstleistungen, die von Banken, Versicherungen, Online-Handelsplattformen und Verkehrsanbietern angeboten werden, müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein. Dies betrifft beispielsweise die Nutzbarkeit von Apps, Websites, Ticketautomaten und Online-Banking-Angeboten. Auch Buchungsplattformen für Reisen und öffentliche Verkehrsmittel müssen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein.
  3. Digitale Barrierefreiheit: Eine zentrale Rolle spielt die digitale Barrierefreiheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Dies betrifft die Strukturierung von Inhalten, die Verwendung von assistiven Technologien wie Bildschirmlesegeräten und die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder.
  4. Verbraucherschutz: Ein besonderer Fokus des Gesetzes liegt auf dem Schutz von Verbrauchern mit Behinderungen. Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten, müssen mit Sanktionen rechnen.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG)?

Das BFSG gilt für folgende Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden:

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
  • E-Book-Lesegeräte

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Das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbracht werden:

  • Telekommunikationsdienste
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und hierfür bestimmte Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Stand: 19.12.2023, Quelle: barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de

Was muss ich tun, um alle Anforderungen des BFSG einzuhalten?

Um alle Anforderungen einzuhalten, müssen Unternehmen und Dienstleister:innen umfassende Maßnahmen ergreifen, um ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Der erste Schritt ist eine gründliche Analyse der aktuellen Barrieren, die Menschen mit Behinderungen den Zugang erschweren könnten. Diese Analyse umfasst sowohl physische als auch digitale Hindernisse. Danach sollten konkrete Anpassungen in den betroffenen Bereichen umgesetzt werden, wie die Verbesserung der Zugänglichkeit von Websites, Apps oder Selbstbedienungsautomaten. Es ist ratsam, sich mit den technischen Standards für Barrierefreiheit vertraut zu machen, wie beispielsweise der EU-Norm EN 301 549, die klare Richtlinien für barrierefreie Informationstechnologie vorgibt. Auch die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung an neue Entwicklungen im Bereich der Barrierefreiheit ist unerlässlich, um langfristig den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Checkliste zur Einhaltung des BFSG:

Ermittlung der physischen und digitalen Hindernisse in Ihrem Produkt- und Dienstleistungsangebot.
Anpassung der Produkte und Dienstleistungen an die Standards der Barrierefreiheit, insbesondere nach der Norm EN 301 549.
Websites, Apps und Online-Dienste barrierefrei gestalten (z. B. durch lesbare Schriftarten, Kontrast, Screenreader-Kompatibilität).
Zugang zu Automaten, Verkaufsstellen und anderen physischen Interaktionen für alle Nutzergruppen sicherstellen.
Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Umgang mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen.
Regelmäßige Kontrolle der Barrierefreiheit und Anpassung an neue Entwicklungen und Vorschriften.
Maßnahmen zur Sicherstellung ergreifen, dass Menschen mit Behinderungen keine Nachteile beim Zugang zu Ihren Produkten oder Dienstleistungen haben.

Warum gibt es das Barrierefreiheitsgesetz?

Rund 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Hinzu kommen ältere Menschen, die durch altersbedingte Einschränkungen ebenfalls auf barrierefreie Lösungen angewiesen sind. Barrieren im Alltag, sei es beim Zugang zu Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln oder digitalen Angeboten, schränken diese Menschen oft in ihrer Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll hier ansetzen und dafür sorgen, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, die einen einheitlichen Rahmen für Barrierefreiheit in der gesamten Europäischen Union vorgibt.

So können wir dir helfen!

mucks audio kann dich dabei unterstützen, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zum Teil einfach zu erfüllen, indem wir Website-Texte und Produktinformationen professionell vertonen. Dadurch wird sichergestellt, dass Menschen mit Sehbehinderungen oder Leseschwierigkeiten sich Inhalte bequem vorlesen lassen können. Mit individuell angepassten Audiolösungen wird die digitale Barrierefreiheit deutlich verbessert, sodass alle Nutzer:innengruppen problemlos auf Informationen zugreifen und diese in ihrem eigenen Tempo konsumieren können.

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