AGB

von mucks audio

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen mucks audio und ihren Auftraggeber/ihrer Auftraggeberin, insbesondere für die Erbringung von Werbe- und Marketingleistungen im Internet sowie die damit verbundenen Dienstleistungen von mucks audio. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin Unternehmer:in (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Vereinbarungen, ohne dass mucks audio in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mucks audio gelten ausschließlich. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von mucks audio. Soweit der Auftraggeber/die Auftraggeberin bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers/der Auftraggeberin werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als mucks audio ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn mucks audio in Kenntnis der AGB des Auftraggebers/der Auftraggeberin die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

(4) Entgegenstehende, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen von mucks audio abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin gelten nicht. Führt mucks audio in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von mucks audio nicht widersprechen.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von mucks audio maßgebend.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers/der Auftraggeberin in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des/der Erklärenden bleiben unberührt.

§2 Vertragsgegenstand

(1) mucks audio berät den Auftraggeber/die Auftraggeberin bei Marketingmaßnahmen. Die Leistungen von mucks audio ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot von mucks audio und der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vereinbarung. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt mucks audio ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Nimmt mucks audio ergänzende Leistungen vor, ohne dass eine ergänzende Vergütungsvereinbarung erfolgt, gilt § 4 Abs. 3.

(3) Gegenstand einer jeden Vereinbarung ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch mucks audio, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin erhoffter Erfolg. So kann z.B. bei Werbemaßnahmen ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden.

(4) mucks audio ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer:innen zu erbringen. mucks audio ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Auftraggeber/die Auftraggeberin dadurch keine Nachteile entstehen. Grundsätzlich wird der Auftraggeber/die Auftraggeberin zwei Wochen vor einer Auswechslung informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Auswechslung mitzuteilen.

(5) mucks audio kann die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Auftraggeber/der Auftraggeberin hieraus keine Nachteile entstehen.

§ 3 Angebot, Informationen, Leistung

(1) Die Darstellung von Angeboten von mucks audio auf der Webseite ist nur eine Einladung an den Auftraggeber/die Auftraggeberin, ein Angebot abzugeben. 

(2) mucks audio wird dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehörigen Preisen machen. 

(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner/ihrer Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung. 

(4) mucks audio wird die vereinbarten Leistungen nach den Regeln der Technik erbringen. Für Suchmaschinenoptimierung und Werbemaßnahmen kann ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden. 

(5) Soweit der Auftraggeber Aufträge an mucks audio mündlich erteilt, sind diese bindend. mucks audio hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber/die Auftraggeberin mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag kann durch mucks audio auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages Klarheit hergestellt ist.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungserbringung, Rücktritt

(1) Die Darstellung von Angeboten von mucks audio auf der Webseite ist nur eine Einladung an den Auftraggeber/die Auftraggeberin, ein Angebot abzugeben.

(2) mucks audio wird dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehörigen Preisen machen.

(3) Soweit der Auftraggeber/die Auftraggeberin Aufträge an mucks audio mündlich erteilt, sind diese bindend. mucks audio hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber/die Auftraggeberin mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag kann durch mucks audio auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages Klarheit hergestellt ist.

(4) mucks audio berät den Auftraggeber/die Auftraggeberin bei der Gestaltung und dem Handling seines/ihres Podcast, erstellt Audioproduktionen und betreut Podcasts, entwickelt Content und wirbt für Podcasts. Die Leistungen von mucks audio ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot von mucks audio. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.

(5) mucks audio ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person oder dem Projekt des Auftraggebers/der Auftraggeberin ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht, insbesondere unvereinbare politische Anschauungen oder unvereinbares Geschäftsmodell.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Die von dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und/oder der Vereinbarung mit mucks audio. Dies kann eine Pauschalvergütung, eine aufwandabhängige Vergütung (insbes. Stunden- oder Tagessatz) und/oder variable leistungsabhängige Vergütung sein. Eine Pauschale reicht immer nur soweit, wie die dafür angebotenen Leistungen detailliert aus dem Angebot ersichtlich sind.

(2) Unter Berücksichtigung der Kleinunternehmerreglung § 19 UStG erfolgt die Verrechnung umsatzsteuerbefreit, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) mucks audio ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. mucks audio ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Auftraggeber/die Auftraggeberin ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen.

(4) Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Die Zahlung des Auftraggebers/der Auftraggeberin ist sofort fällig. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird darauf hingewiesen, dass er/sie spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten. 

(6) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mucks audio anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Auftraggebers/der Auftraggeberin wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist mucks audio wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber/der Auftraggeberin befugt. 

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Leistung. mucks audio ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung und/oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären mucks audio mit dem Angebot, spätestens mit einer Auftragsbestätigung.

(2) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber/die Auftraggeberin in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. mucks audio behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Dem Auftraggeber/der Auftraggeberin stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein/ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 8 Podcast Erstellung

(1) Soweit mit dem jeweils zugehörigen Preisteil vereinbart, konzeptioniert und erstellt mucks audio Audioproduktionen.

(2) mucks audio wird die beauftragten Leistungen nach den Regeln der Technik erbringen und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin liefern oder soweit vereinbart auf der Website oder dem Podcast Account des Auftraggebers/der Auftraggeberin installieren.  

(3) mucks audio erstellt die Audioproduktionen für den Auftraggeber/die Auftraggeberin in dem Format 

  • WAVE (WAV) 48 kHz / 24 Bit, alternativ auf Wunsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin auch in dem Format 
  • MPEG-1/2 Audio Layer III (MP3) 48 kHz / 24 Bit. 

(4) Funktionalitäten und Abspielverhalten können nur im Rahmen der eingesetzten Audio-Abspielprogramme gewährt werden. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat nur Anspruch auf eine in dem bestellten Format lauffähige und den vereinbarten Qualitäten entsprechende Audioproduktion. Eine spezifische Funktionalität für ein bestimmtes Abspielgerät (z.B. Smartphone oder Computer) und erst recht die Einbindung in Sende- und Distributionssysteme oder Webangebote kann aufgrund der Vielfalt der Darstellungen und Funktionalitäten, auf die mucks audio keinen Einfluss hat, in den verschiedenen Audioplayern und Systemen nicht gewährleistet werden. 

(5) Bei älteren und zukünftigen Audioplayer-Versionen kann die einwandfreie Funktionsfähigkeit nicht garantiert werden. Ist eine Optimierung für diese Versionen gewünscht, kann diese kostenpflichtig dazu gebucht werden.

(6) Soweit mucks audio für die Audioproduktion GEMA-geschützte Musik verwendet hat, wird sie den Auftraggeber/die Auftraggeberin darauf hinweisen. mucks audio haftet nicht für eventuelle Rechtsverletzungen oder Lizenzgebühren, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Aufnahme dann an nicht der GEMA angeschlossenen Sendestellen veröffentlicht oder die GEMA-Abgaben nicht abführt.

§ 9 Podcast Betreuung, Beratung und Werbung

(1) Soweit mit dem zugehörigen Preisteil vereinbart, erbringt mucks audio weiter Beratungs-, Marketing- und Werbeleistungen (Tracking, Analyse, Online-Marketing, Podcast-Beratung, allgemeine und strategische Werbeberatung, Gestaltung von Werbemitteln, Gestaltung von Podcast & Episoden Covern, Reportings uvm.).  

(2) Bei der Durchführung von Beratungen und Werbemaßnahmen wird mucks audio die Maßnahmen in dem besprochenen Umfang durchführen. Ein bestimmter Erfolg kann hier nicht garantiert werden.  

(3) Bei den Werbemaßnahmen verstehen sich die Preise von mucks audio immer ohne das erforderliche Werbebudget. Kosten und Spesen für die Werbung sind immer zusätzlich von dem Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu tragen. 

§ 10 Beistellungen, Erschwernisse

(1) Kosten für Drittsoftware- oder sonstige Produkte von Dritten, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Plugins, Werbebudgets, Audio-Software, Plugins, Sprachaufnahmen, besondere Soundeffekte oder Geräusche, vom Kunden gewünschte kostenpflichtige Musik, Werbebudgets, Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährt werden. Das gleiche gilt in Bezug auf Beschränkungen von jeglichen erforderlichen Dritt-Produkten, etwa Funktionalitäten von Werbeplattformen.

(2) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Provider, externer Software-Anbieter, Werbeplattform, Podcast-Plattform etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.

(3) Die Einbindung und Bearbeitung von Medien und Bildern ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist dafür verantwortlich, dass die Medien in der richtigen Größe und Auflösung, im richtigen Datei-, Ton- und Farbformat zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, den Mehraufwand der Bearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.

(4) Wenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist pro Position aus dem Angebot eine Korrekturschleife mit je einer Änderung inbegriffen. Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen sind zusätzlich von dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung zu zahlen, ebenso nachträglich angebrachte Änderungen nach Beginn einer neuen Projektphase.

§ 11 Leistungszeit, höhere Gewalt

(1) Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin voraus. mucks audio behält sich die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.

(2) Höhere Gewalt oder bei mucks audio oder ihren Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten oder fällt schon vorher das Interesse des Auftraggebers/der Auftraggeberin an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen.

§ 12 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Haftung

(1) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, mucks audio sämtliche erforderlichen Informationen (z.B. vorhandene Accounts auf Plattformen, bisherige und laufende Werbemaßnahmen, bisherige Konversionsraten und weitere Marketing relevante Kennzahlen) und Daten (z. B. Navigationsstruktur, zu verwendende Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle Informationen zu entgegenstehenden Urheber- oder Markenrechten.

(2) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit von mucks audio erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.

(3) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, mucks audio alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge zu seinen Accounts auf Websites, Plattformen oder an sonstigen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermittlung sicher und verschlüsselt durchzuführen. Nach Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern, damit ein späterer Missbrauch ausgeschlossen ist. Das gilt nicht, soweit eine weitere Betreuung durch mucks audio vereinbart ist.

(4) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung von mucks audio für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin noch verfügbar wären.

(5) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird darauf hingewiesen, dass er/sie für seinen/ihren Podcast Account eine Datenschutzerklärung und ein Impressum benötigt. Dies muss der Auftraggeber/die Auftraggeberin selbst einbinden, die Verfassen und die Kontrolle solcher Rechtstexte ist mucks audio nicht möglich und diese Leistung kann mucks audio nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht erbringen. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin muss daher für seine/ihre Podcast Accounts ein Impressum und eine Datenschutzerklärung anwaltlich erstellen lassen und verwenden. 

(6) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird darauf hingewiesen, dass Inhalte in Podcast Aufnahmen und Grafiken, die von Dritten stammen (insbesondere Sprache, Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber/die Auftraggeberin solche Materialien bei, muss der Auftraggeber/die Auftraggeberin selbst sicherstellen, dass er/sie dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche von mucks audio wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.  

(7) Sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin mucks audio körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, mucks audio auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(8) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung von mucks audio für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin noch verfügbar wären.

(9) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

§ 13 Verzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, Rücktritt

(1) Erbringt der Auftraggeber/die Auftraggeberin eine seiner/ihrer Mitwirkungspflichten (insbesondere auch Freigabepflichten) nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers/der Auftraggeberin. mucks audio kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber/der Auftraggeberin in Rechnung stellen.

(2) Sollten Informationen, Zugänge, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist mucks audio berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen des verspätet übermittelten Materials zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.

(3) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird darauf hingewiesen, dass mucks audio projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt. Kommt der Auftraggeber/die Auftraggeberin mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in Verzug, ist mucks audio berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten von mucks audio eintritt.

(4) Sollte eine durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin verursachte Verzögerung bei der Realisierung des Auftrages von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen mucks audio zu zahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Zeit zur Einarbeitung auf Seiten von mucks audio nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zusätzlich zu vergüten.

(5) Kommt der Auftraggeber/die Auftraggeberin auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen/ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, kann mucks audio von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen von mucks audio.

(6) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird darauf hingewiesen, dass mucks audio projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt. Kommt der Auftraggeber/die Auftraggeberin mit seinen/ihren Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-)Verzug, ist mucks audio berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten von mucks audio eintritt. 

§ 14 Laufzeit / Kündigung

(1) Beratungs-, Coaching-, Betreuungs- oder sonstige laufzeitabhängige Leistungen können mit einem bestimmten Umfang (z.B. Menge der Posts, Sitzungen, Termine) und/oder laufzeitabhängig beauftragt sein. Die Vereinbarung eines bestimmten Kontingents oder einer bestimmten Laufzeit sind bindend. 

(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann nach der Mindestlaufzeit von 1 Monat von jeder der Parteien mit einer Frist von 1 Woche zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. mucks audio ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, 

  • wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug gerät
  • der Auftraggeber/die Auftraggeberin auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt.

(4) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Auftraggebers/der Auftraggeberin so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für mucks audio unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn mucks audio wegen der Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wäre. 

(5) Kündigt der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was mucks audio an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Alternativ steht mucks audio ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin die fristlose Kündigung durch mucks audio zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der der Auftraggeber/die Auftraggeberin zusätzlich verpflichtet, einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden von mucks audio zu ersetzen. Hat mucks audio eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin zu vertreten, hat mucks audio dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

§ 15 Projekt, Abnahme

(1) Projektleistungen, insbesondere Podcast-Produktionen​ erstellt mucks audio nach Weisung des Auftraggebers/der Auftraggeberin in Projektphasen. Nach​ jeder Projektphase wird der Auftraggeber/die Auftraggeberin zur Abnahme aufgefordert werden, nach Abnahme durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin beginnt die nächste Projektphase.  

(2) mucks audio wird jedes Gewerk dem Auftraggeber/der Auftraggeberin liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Projektphase mit einer Frist von einer Woche auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Auftraggeber/die Auftraggeberin keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilwerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen.  

(3) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereif ist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber/die Auftraggeberin mit dieser Verpflichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Auftraggebers/der Auftraggeberin entsprechend.  

§ 16 Nutzungsrechte

(1) Nach Zahlung erwirbt der Auftraggeber/die Auftraggeberin an etwaigen Gestaltungen von mucks audio das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht.

(2) mucks audio wird dem Auftraggeber/der Auftraggeberin mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt mucks audio ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mucks audio.

(3) Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei mucks audio.

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mucks audio.

(5) Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.

(6) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Gestaltung, den Text oder die sonstigen gelieferten Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen. 

(7) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist damit einverstanden, dass mucks audio die Leistung für den Auftraggeber/die Auftraggeberin als Referenz auf ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennt. mucks audio darf dafür Auszüge aus ihrem Werk für den Auftraggeber/die Auftraggeberin abbilden oder ablaufen lassen, den Account verlinken und Name, Marke und Logo des Auftraggebers/der Auftraggeberin dafür nutzen. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen. 

§ 17 Mängelrechte, Verjährung

(1) Soweit Marketing, Suchmaschinen-Optimierung oder andere Beratungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht. 

(2) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin zurück zu führen sind. Werden Änderungen jenseits dessen gewünscht, sind diese zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten. 

(3) Werden durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin eine entsprechende substantiierte Behauptung von mucks audio, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 

(4) Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern von mucks audio für die Leistungserbringung verwendeter Software, sind für mucks audio nicht verbindlich.

(5) Soweit der Auftraggeber/die Auftraggeberin Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Auftraggebers/der Auftraggeberin wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers/der Auftraggeberin, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder mucks audio hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. 

§ 18 Vertragsunterlagen, Pfandrecht

(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien, Grafiken, Gestaltungen und sonstigen Unterlagen behält sich mucks audio sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind nicht Gegenstand des Vertrages, der Auftraggeber/die Auftraggeberin kann sie nicht herausverlangen.

(2) Für die Ansprüche von mucks audio gegen den Auftraggeber/die Auftraggeberin aus diesem Vertrag stellt der Auftraggeber/die Auftraggeberin ein vertragliches Pfandrecht an den von dem Auftraggeber an mucks audio zur Bearbeitung gegebenen Gegenständen und Rechten wie insbesondere an Software, Texten, Bildern und sonstigen urheber- und immaterialgüterrechtlich geschützten Gegenständen und Rechten. Dieses vertragliche Pfandrecht sichert auch sonstige Forderungen von mucks audio gegen den Auftraggeber/die Auftraggeberin, die nicht direkt aus dem Auftrag stammen, ab.

(3) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, mucks audio seine/ihre jeweils aktuelle Anschrift zu übermitteln, soweit und solange das Pfandrecht besteht. Ansonsten kann der Auftraggeber/die Auftraggeberin keine Rechte daraus herleiten, wenn mucks audio die Sache oder das Recht für den Fall des – berechtigten – Pfandverkaufes veräußert und die Pfandverkaufsandrohung nur an die letzte, mucks audio bekannte Anschrift, gesendet hat, sofern eine neue Anschrift für mucks audio nicht durch Einwohnermeldeauskunft ohne weiteres ermittelbar war.

§ 19 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.  

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden. 

(3) Betroffene haben jederzeit das Recht: 

  • eine erteilte Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Dann darf die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, nicht mehr vorgenommen werden, der Widerruf berührt jedoch die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht;
  • eine Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, dazu zählt eine Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt wurden oder werden, die voraussichtliche Speicherdauer, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht hier erhoben wurden, sowie über eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und die bestehenden Rechte, über die hier aufgeklärt wird;
  • verlangen, dass unverzüglich gem. Art. 16 DSGVO unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigt werden, insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist;
  • verlangen, dass gem. Art. 17 DSGVO die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht werden, soweit die Verarbeitung nicht in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Erfüllung eines Vertrages, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • verlangen, dass gem.  Art. 18 DSGVO  die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist und eine Löschung abgelehnt wird und die Daten nicht mehr benötigt werden, der Betroffene sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
  • verlangen, dass die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden;
  •  sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO zu beschweren, sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig ist, zuständig ist in der Regel die Aufsichtsbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes des Betroffenen oder des Sitzes unseres Unternehmens.
  • zu widersprechen, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, wenn dafür Gründe bestehen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben 

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 20 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von mucks audio Erfüllungsort.

(2) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen mucks audio und Auftraggeber/Auftraggeberin, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Begründung.

Stand: 09.10.2024, 13:15 Uhr

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